Abrechnung - kleintierpraxis-enthaler.de

Abrechnung der Leistungen

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT, akt. 27.07.2017), welche Nettopreise beinhaltet.

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden am 27.Juli 2017 durch eine"Änderung der Tierärztegebührenordnung" , einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals um 12 % pauschal angepasst.

Eine Unterschreitung der Gebührensätze ist nicht zulässig.
Für Leistungen im Notdienst muß mit einem erhöhten Gebührensatz abgerechnet werden.

Zusätzlich werden Materialkosten (z.B. Verbandsmaterial) und Medikamente berechnet. 

Erbrachte Leistungen, angewandte und abgegebene Medikamente sowie Verbrauchsmaterialien sind MwSt-pflichtig.

Bitte beachten Sie, daß Sie nicht automatisch auf die anfallenden Kosten hingewiesen werden!

Sollten Sie einen Kostenvoranschlag für die jeweilige Behandlung Ihres Tieres wünschen, dann sprechen Sie uns bitte darauf an.

Sie können im Anschluß an jede Behandlung in bar oder bequem per EC-Karte bezahlen.

Eine Behandlung auf Rechnung bzw. Rechnungsversendung per Post ist nicht möglich!!!


 

 

Bitte berücksichtigen Sie bei der Preisgestaltung, daß wir bezüglich der Geräte zur Diagnostik, des verwendeten Verbrauchsmaterials (z.B. Nahtmaterial, sterile OP-Materialien) und des Operations-Managements auf sehr hohem Niveau arbeiten.

Wir wollen nur die besten Leistungen für Sie und Ihr Tier bieten.

Besonders in der Heimtiermedizin (Kaninchen und Meerschweinchen) ist der Aufwand für Behandlungen und Operationen größer als bei Hund und Katze und erfordert spezielle Kenntnisse und spezielle Narkosen, um eine optimale Betreuung und komplikationslose Operationen zu gewährleisten.

Eine im Moment billige Lösung für Behandlungen und Operationen ist langfristig gesehen für Sie nicht die günstigste, da möglicherweise danach weitere Nachbehandlungen durch Komplikationen für Sie anfallen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich vertrauensvoll an das Praxisteam.